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Forum zum Thema LRS, Legasthenie, Lesen und Schreiben

Thema: Nachteilsausgleich

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Sunshine1910


Anmeldedatum: 12.02.2010
Beiträge: 1

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Verfasst am: Fr 12. Feb. 2010, 20:19, Titel: Nachteilsausgleich
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Hallo liebes LegaKidsTeam,
unser Sohn besucht die 2. Klasse einer bayrischen Grundschule. Bei ihm wurde eine isolierte Rechtschreibstörung diagnostiziert und daraufhin gewährte die Schulpsychologin einen Nachteilsausgleich, der vorsieht das die Rechtschreibleistung in allen Fächern nicht gewertet wird.
Nun bekam er sein Zwischenzeugnis (Berichtzeugnis) in dem aber nun der Nachteilsausgleich gar nicht berücksichtigt wurde. Im Gegenteil hat die Lehrerin jetzt erst recht sehr negativ geschrieben wie schlecht er die Rechtschreibung beherrscht. Andererseits steht aber auch die Bemerkung unten drin das die Rechtschreibstörung festgestellt wurde. Dieser Hinweis ist in diesem fall dann aber ja nur von Nachteil, wenn die Rechtschreibstörung in ihrer Bewertung gar keine Berücksichtigung findet.
Muss ich das hinnehmen, dass der Nachtteilsausgleich in dem Berichtzeugnis eigentlich missachtet wurde, oder kann ich dagegen etwas unternehmen?
Könnt Ihr mir Tipps geben wie ich mich da jetzt verhalten soll?
Viele Grüße
Sunshine1910
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LegaKids


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Verfasst am: Sa 13. Feb. 2010, 14:55, Titel:
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Hallo Sunshine1910,

das ist natürlich eine widersprüchliche Zeugnisstellung - einerseits die Bemerkung zur Rechtschreibstörung, andererseits kein Nachteilsausgleich, sondern negative Kommentare zu den Rechtschreibleistungen eures Sohnes.

Habt ihr denn schon mit der Lehrerin gesprochen? Im Sinne des Kindes ist es sicher zunächst besser, den direkten, freundlichen Kontakt mit der Lehrerin zu suchen, mit ihr über die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs zu sprechen und über die demotivierende Zeugnisbemerkung.

Sollte dies keinen Erfolg haben, könntet ihr euch erneut an die Schulpsychologin wenden: Bei einer durch die Schulpsychologin anerkannten Rechtschreibstörung muss in Bayern ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Das bedeutet natürlich, dass keine negative Bewertung der Rechtschreibleistung im Zeugnis stehen darf. Es würde sich auch ein gemeinsames Gespräch mit der Schulpsychologin und der Lehrerin anbieten.

Wenn ihr allerdings schon wisst, dass ein Gespräch mit der Lehrerin wenig zielführend ist und sie durch einen Hinweis der Schulpsychologin kaum freundlicher gestimmt wird, kann man überlegen, ob man dieses halbe Jahr einfach noch "durchhält". Üblicherweise wechselt in Bayern ja die Lehrkraft nach der zweiten Klasse.

Allerdings steht dabei im Vordergrund, wie es eurem Sohn mit der Bemerkung und mit der Lehrerin geht - wenn er ohnehin schon unglücklich und frustriert ist, solltet ihr euch auf alle Fälle einschalten und zeigen, dass ihr voll hinter ihm steht. Letztlich habt ihr einen Rechtsanspruch auf eine dem gültigen Erlass entsprechende Bewertung, den ihr - wenn nötig - auch über den Rektor/die Rektorin durchsetzen könnt.

Wir hoffen, diese Gedanken helfen ein bisschen weiter.

Viele Grüße vom
LegaKids-Team
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f.j.neffe


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Verfasst am: Sa 13. Feb. 2010, 23:11, Titel: Wenn die Profis es nicht können,dann lös halt Du das Probl
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Bei einer "isolierten diagnostizierten Rechtschreibstörung" dreht´s mir als Ich-kann-Schule-Lehrer einfach die Zehennägel auf. Frag mal nach, ob man Dir sagen kann, was diese Fremdwörter aus dem Griechischen auf Deutsch heißen. Ich treffe immer wieder "Fachleute", die "Diagnosen" stellen und nicht einmal wissen, was Diagnose auf Deutsch heißt. Und aus diesem Wust von Inkompetenz und Nichtkönnen wird dann eine Wissenschaft konstruiert.
So sehr Ihr formal im Recht seid: Zwischen Recht haben und Recht kriegen ist ein himmelweiter Unterschied. Das werdet Ihr auf diesem Pfad noch sehr, sehr oft erleben, wenn Ihr dafür Eure Lebensenergie verausgaben wollt.
Ich persönlich würde es vorziehen, Deinen Sohn einfach rich tig schreiben zu lehren. Zu 100% auf MEIN Risiko natürlich; wenn es nicht klappt, dürfte er MICH tadeln und ich würde nicht zulassen, dass man ihn kritisiert.
Wenn man SchreibenLEHREN - das ist etwas grundlegend anderes als Unterrichten - kann, ist das leicht. Zuerst einmal muss man es als Lehrer selber können - das ist beiweitem nicht bei jedem Lehrer der Fall. Dann muss es einen selber freuen und man muss vom Schreiben begeistert sein, dann kann man jemand mitreißen. Mit SOG geht es immer, mit Druck nie.
Im Grunde brauch ich nicht viel mehr als genau die Kräfte in Deinem Sohn zu bewundern, die wachsen sollen. Das gibt ihnen Kraft und in der Sonne spitzt jede Pflanze gern heraus.
Wenn ich sie hochachte, lässt sich auch die keinste Pflanze gern zeigen, wie es geht. Und wenn ich dabei voll bei der Sache bin, dann lerent sie von mir voll bei der sache zu sein, und dann kann sie es richtig.
So, und wenn Du jetzt genau hinschaust, wie es meine Kollegen in der Schule oder der Therapie machen, weißt Du genau, warum es bei ihnen nicht klappt. Den Fehler musst Du ja nicht nachmachen.
Du hast sogar noch zusätzliche Vorteuile. Du kannst Dich ans Bett Deines Kindes setzen, wenn es schläft. Dann ist es entspannt und konzentriert und nichts lenkt ab. Dann kannst Du seine Talente bewundern, bestätigen, bestärken, Du kannst ihnen ihre gute Entwicklung ausmalen, dass ihnen der Mund wässrig wird, Du kannst sie aufrichten, ermutigen, anspornen, Du kannst ihnen einen klaren Auftrag geben für ihre gute Entwicklung. Jeden Tag ein paar Minuten Gutes sääen: die Saat geht garantiert auf. Du kannst es spüren, sehen, miterleben und weitersteuern. Ich freue mich auf Euren Erfolg.
Franz Josef Neffe
_________________
"Rechtschreiben ist es erst dann, wenn man dem Lehrer recht schreibt." fjn
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